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Ackerrandstreifen, © ballensilage.com
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BMEL / 20.12.2022
GAP als Kerninstrument für nachhaltige Transformation der Landwirtschaft weiterentwickeln

Begleitausschuss Nationaler GAP-Strategieplan nimmt Arbeit auf

Pressemitteilung / (Berlin/Bonn) Am 1. Januar 2023 startet die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – der Rahmen für die EU-Agrarförderung in Deutschland steht: Mit dem GAP-Strategieplan rücken die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz stärker in den Mittelpunkt. Die Agrarförderung stärkt künftig die nachhaltige Agrarwirtschaft, um die natürlichen Ressourcen zu schützen, auch in Zukunft unsere Ernährung zu sichern und gleichzeitig die Potentiale der ländlichen Räume besser zu nutzen.

Damit die GAP schon in der neuen Förderperiode noch stärker zum Kerninstrument für die nachhaltige Transformation der Landwirtschaft und zukunftsfeste ländliche Räume wird, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Begleitausschuss Nationaler GAP-Strategieplan ins Leben gerufen. Dieses breite Bündnis aus Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern, Politik sowie Verwaltung flankiert künftig die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans. Der Begleitausschuss kam heute unter der dem Vorsitz des BMEL digital zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Das Ziel des BMEL ist es, die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten: für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit, starke Betriebe und attraktive ländliche Räume. Das EU-Recht ermöglicht es, jährlich bei den Rahmenbedingungen der Agrarförderung nachzusteuern. Dem Begleitausschuss kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Das Gremium wird unter anderem Fortschritte bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans und bei der Erreichung der Etappenziele bewerten und Vorschläge für mögliche Änderungen beraten. Damit leistet der Begleitausschuss auch bereits wichtige Vorarbeiten für die Weiterentwicklung der GAP nach 2027.

Der Begleitausschuss soll künftig mindestens einmal jährlich tagen. Er wird durch regionale Begleitausschüsse unter Leitung der Länder flankiert. Diese haben eigene originäre Zuständigkeiten im Rahmen der regionalen Begleitung des GAP-Strategieplans. So kann die bisher gut etablierte und bewährte Partnerschaft auf regionaler Ebene fortgeführt werden.

Insgesamt stehen in der Förderperiode von 2023 bis 2027 für die EU-Agrarförderung in Deutschland rund 30 Milliarden Euro EU-Mittel zur Verfügung, die durch nationale Kofinanzierung aufgestockt werden. Allein im Landwirtschaftssektor sind damit über 300.000 Antragsberechtigte unmittelbar angesprochen.

weitere Informationen: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), www.bmel.de