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Gülle ausbringen mit Schleppschlauch, © ballensilage.com
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Bayerischer Bauernverband / 14.11.2022
Transparenz und verursachergerechte Ausweisung sicherstellen

Präsidium des BBV sieht Nachbesserungsbedarf bei der deutschen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie

Pressemitteilung / (München) Um eine rechtskonforme Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu erreichen, hat die Bundesregierung die bisher nicht rechtmäßige Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete (AVV GeA) geändert. Bis zum 30. November müssen die Bundesländer die bisherigen nicht haltbaren Gebietsausweisungen überprüfen, d.h. die nicht gesetzeskonformen Landesausführungsverordnungen ändern. Bayern weist damit bereits zum dritten Mal nach 2018 eine neue Kulisse der mit Nitrat belasteten (roten) Gebiete und zum zweiten Mal eine Kulisse der eutrophierten (gelben) Gebiete aus. Diese sollen ab der kommenden Düngesaison 2023 gelten.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes sieht nach wie vor Nachbesserungsbedarf bei der deutschen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und hat dies in seiner aktuellen Position bekräftigt. Vorrangig gehe es um Rechtssicherheit und Praktikabilität, betont Bauernpräsident Günther Felßner:

„Ob ein Betrieb im roten oder gelben Gebiet liegt oder nicht, ist eine sehr entscheidende Frage für jeden Betrieb. Daher verlangen wir nichts geringeres als eine hohe Genauigkeit und Transparenz bei der Ausweisung der Kulisse. Unsere Bäuerinnen und Bauern stehen zu einer nachhaltigen Landbewirtschaftung, die Umwelt und Ressourcen schont und die Produktionsgrundlagen zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und Energie auch für künftige Generationen erhält. Die Landwirtschaft ist bereit, ihre Produktionsverfahren mit Blick auf einen ressourcenschonenden Umgang weiterzuentwickeln. Dies muss aber vorrangig in Kooperation sowie auf einer fachlichen Basis erfolgen, die den Betrieben realistische Anpassungsmöglichkeiten eröffnet.“

Für eine rechtssichere und praktikable Umsetzung sind für das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes folgende Punkte bei der Ausweisung der roten und gelben Gebiete erforderlich:

  • Praxistauglichen Vollzug ermöglichen
  • Einzelbetriebliche Ausnahmen schnellstmöglich bewerkstelligen
  • Ausnahmen für Wasserschutzkooperationen als Vertrauensschutz nötig
  • Klagekosten durch den Freistaat Bayern übernehmen
  • Informationskampagne sofort umsetzen
  • Transparenz für die Zukunft schaffen
  • Einzugs- und Teileinzugsgebiete bei gelben Gebieten differenzierter abgrenzen

Erläuterungen zu den einzelnen Punkten bzw. die vollständige Stellungnahme der Präsidentenkonferenz finden Sie unter www.bayerischerbauernverband.de/positionen

weitere Informationen: Bayerischer Bauernverband, www.bayerischerbauernverband.de