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Schwein mit Spielzeug, © ballensilage.com
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LWK Niedersachsen / 16.07.2022
ASP-Restriktionszonen: Erhebliche Einschränkungen für schweinehaltende Betriebe

Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auch auf finanzielle Belastungen für Mastbetriebe hin

Pressemitteilung / (Oldenburg) Nachdem am 2. Juli 2022 erstmals der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen amtlich festgestellt worden ist, sollten Landwirtinnen und Landwirte in den Restriktionszonen damit rechnen, dass sie über einen längeren Zeitraum von mindestens 30 bis 60 Tagen ihre Schlachtschweine nur mit erheblichen Einschränkungen und finanziellen Nachteilen vermarkten können. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hin.

Ausgebrochen war die ASP in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit 280 Sauen und rund 1500 Ferkeln in der Gemeinde Emsbüren im Landkreis Emsland. Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Restriktionszone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Restriktionszone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim.

Zwar sei momentan noch nicht geklärt, welche Schlachtbetriebe Schweine aus dem Schutz- und Beobachtungsgebiet aufnehmen würden, sagt LWK-Vizepräsident Hermann Hermeling, dennoch müsse man hier schnell zu Entscheidungen kommen, da man mit der Schlachtung von 4000 bis 6000 Tieren pro Woche rechne. Deutschlandweit werden momentan wöchentlich zwischen 780.000 und 800.000 Schweine geschlachtet.

Für die betroffene Schlacht- und Fleischwirtschaft sind aus bestimmten seuchenhygienischen Vorsichtsmaßnahmen zahlreiche Aspekte zu beachten. Daher werden nicht alle in der Region liegenden Schlachthöfe eine Schlachtung von Schweinen aus den Restriktionsgebieten ermöglichen können. In der Regel entstehen daraus auch für die Mastbetriebe kostenträchtige Belastungen. LandwirtInnen sollten daher produktionstechnische Möglichkeiten ergreifen, die das Wachstum der Schweine auf einen eventuell verlängerten Mastendzeitpunkt ausrichten. Hier kann beispielsweise eine nährstoffreduzierte Fütterung bzw. der Einsatz von wirtschaftseigenem Sättigungsfutter hilfreich sein.

Hermeling rät jenen BerufskollegInnen, die eine ASP-Ertragsschadenversicherung abgeschlossen haben, ihr betriebliches Vorgehen mit dem Versicherungsträger abzustimmen. Darüber hinaus appelliert er an die SchweinehalterInnen, alle notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben konsequent umzusetzen.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und insoweit weder für andere Tierarten noch den Menschen eine Gefahr darstellt.

weitere Informationen: LWK Niedersachsen, www.lwk-niedersachsen.de