Aktuelles 628

Aktuelle Meldungen


DLG-Ausschuss­vorsitzender für Ökolandbau Gunther Lötzke, © DLG
DLG-Ausschuss­vorsitzender für Ökolandbau Gunther Lötzke, © DLG

DLG / 24.06.2022
Geplante Regelungen zu Stilllegungsmaßnahmen fördern keine Biodiversität

DLG-Ausschussvorsitzender für Ökolandbau Gunther Lötzke sieht fachliche Mängel an GAP-Regelungen für 2023

Pressemitteilung / (Frankfurt am Main) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ökolandbau bei der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft), Gunther Lötzke, kritisiert die Regelungen zur Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen, wie sie ab 2023 im Rahmen der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) geplant sind.

Seit der Agrarreform von 2015 gibt es im Greening den Begriff der „ökologischen Vorrangfläche“. Diese Ackerflächen werden extensiver oder als Brache gar nicht bewirtschaftet, um nach Auffassung der GAP dem fortschreitenden Artenschwund im Ackerbau entgegenzuwirken. Auch die ab 2023 geplante Stilllegung verfolgt dieses Ziel. Nach Vorgabe im GLÖZ 8 (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand, Standard 8) ist jegliche Bearbeitung oder Aussaat nach Abernte der vorherigen Hauptfrucht mit dem Ziel der Selbstbegrünung zu unterlassen. Dadurch soll sich bis zum 15. August des darauffolgenden Jahres eine artenreiche Flora und Fauna auf den entsprechenden Flächen etablieren. Erst ab Mitte August ist wieder eine Bearbeitung der Flächen erlaubt, um sie für die nachfolgende Kultur vorzubereiten.

Gunther Lötzke, Ökolandwirt und Gutsverwalter bei der Freiherr von der Borch´sche Verwaltung Gut Holzhausen, stellt hierzu jedoch fest: „Die Stilllegung erreicht nicht das Ziel, die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft nachhaltig zu erhöhen. Darüber hinaus wird im ökologischen Landbau eine jahrelange, intensive Bodenbearbeitung notwendig sein, um einen guten ackerbaulichen Zustand wiederherzustellen.“ Lötzke bewirtschaftet das Gut Holzhausen nach den Richtlinien von Demeter.

Lötzke weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die geplante Stilllegung von Ackerflächen im Rahmen der GAP 2023 nur sehr eingeschränkte Effekte für die Artenvielfalt habe und zu ackerbaulichen Problemen führe. Er argumentiert mit den Erfahrungen aus der Praxis:

  • Förderungswürdige Arten würden von Wurzelunkräutern unterdrückt. In der Folge seien die positiven Auswirkungen auf die Artenvielfalt überschaubar.
  • Die „Wiederherstellung“ der Flächen für die ackerbauliche Nutzung lasse im konventionellen Anbau eine erhöhte Anwendung von Herbiziden erwarten.
  • Im ökologischen Landbau werde eine jahrelange, intensive Bodenbearbeitung notwendig sein, um einen guten ackerbaulichen Zustand wiederherzustellen.
  • Ausfallgetreide bilde Brücken für Blattkrankheiten. Diese werden im konventionellen Landbau mit höheren Mengen an Fungiziden behandelt. Der ökologische Landbau habe aber kaum Möglichkeiten, hier einzugreifen.
  • Ohne Begrünung nach der Ernte seien Stickstoffverluste zu erwarten, welche die Grundwasserkörper belasten.
  • Eine fehlende Begrünung führe auch zu hohen Bodenwasserverlusten.
  • Praxiserfahrungen zeigten, dass eine extensive Bewirtschaftung, wie sie der Ökolandbau praktiziert, auch unter guten agronomischen Bedingungen Vorteile für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft erreichen könnte.

Die vollständige fachliche Stellungnahme ist hier abrufbar.

weitere Informationen: DLG, www.dlg.org