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freilaufende Hühner, © ballensilage.com
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Landwirtschaftskammer NRW / 07.01.2025
Die jährliche Tierzahlmeldung an die Tierseuchenkasse NRW steht an!

Pressemitteilung / (Münster) Die Tierseuchenkasse NRW erinnert alle Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen (auch Ableger) hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31.01. bei der Tierseuchenkasse NRW melden. Der einfachste Weg für die Meldung geht online unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de.

Die Tierseuchenkasse NRW weist darauf hin, dass die gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter sowie gewerbliche Tierhalter gilt. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 01.01. bzw. der Jahreshöchstbesatz.

Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter. Die Tierseuchenkasse NRW entnimmt den Rinderbestand vom 01.01. und 15.02. aus der HIT-Datenbank.

Halter von Schweinen, Schafen, Ziegen, Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten, Gänsen, Küken und/oder Bienen (auch Ableger) müssen den Jahreshöchstbesatz melden.

Pferde- und Gehegewildhalter müssen eine Stichtagsmeldung zum 01.01. abgeben. Bei Kamelidenhaltern ist keine jährliche Tierzahlmeldung erforderlich, es muss nur eine Erstanmeldung erfolgen.

Eine Nachmeldung für Halter von Pferden und Gehegewild (bei mehr als 50 Tieren) zum 15.02. ist erforderlich, wenn sich der Tierbestand durch Zugänge aus anderen Betrieben seit dem 01.01. um mehr als 10 % erhöht hat. Die erforderliche Nachmeldung ist bis zum 28.02. schriftlich an die Tierseuchenkasse NRW zu richten.

Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Tierseuchenkasse NRW.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer NRW. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern zu erheben, um beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigungen leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.

Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen

weitere Informationen: LWK Nordrhein-Westfalen, www.landwirtschaftskammer.de