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freilaufende Hühner, © ballensilage.com
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Landwirtschaftskammer NRW / 05.01.2024
Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

Pressemitteilung / (Münster) Die Tierseuchenkasse NRW erinnert alle Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen (auch Ableger) hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31.01. bei der Tierseuchenkasse melden. Der einfachste Weg ist die Online-Meldung über www.tierzahlenmeldung-nrw.de.

Die Tierseuchenkasse weist darauf hin, dass die gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch für Hobbyhalterinnen und -halter sowie gewerbliche Tierhalterinnen und -halter gilt. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar oder der Jahreshöchstbesatz.

Eine Ausnahme gilt für Rinderhalterinnen und -halter. Hier kann die Tierseuchenkasse auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gibt es für Halterinnen und Halter von Schweinen, Schafen, Ziegen, Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten, Gänsen, Küken oder Bienen. Sie müssen den Jahreshöchstbesatz melden. Pferde- und Gehegewildhalterinnen und -halter müssen eine Stichtagsmeldung zum 1. Januar. abgeben. Bei Kamelidenhalterinnen und –haltern ist keine jährliche Tierzahlmeldung erforderlich, es muss nur eine Erstanmeldung erfolgen.

Eine weitere Besonderheit ist die Nachmeldung. Eine Nachmeldung für Halterinnen und Halter von Pferden und Gehegewild zum 15. Februar ist erforderlich, wenn sich der Tierbestand durch Zugänge seit dem 1. Januar um mehr als 10 % erhöht hat. Die erforderliche Nachmeldung ist bis zum 29. Februar. schriftlich an die Tierseuchenkasse zu richten.

Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden. Weitere Informationen gibt es unter www.tierseuchenkasse.nrw.de.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer NRW. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalterinnen und Tierhaltern zu erheben, um beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigungen leisten oder Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.

weitere Informationen: LWK Nordrhein-Westfalen, www.landwirtschaftskammer.de