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Äpfel in Plastiktüten, © ballensilage.com
Äpfel in Plastiktüten, © ballensilage.com

BZfE / 16.12.2022
Pflanzenschutz­mittelrückstände in Lebensmitteln

Überschreitungen der Höchstgehalte selten

Viele Deutsche nehmen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in der Nahrung als eines der größten gesundheitlichen Risiken wahr. Diese Sorge sei aber unbegründet, informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Broschüre zum Thema.

In keinem anderen europäischen Land werden Lebensmittel auf so viele Pestizide untersucht wie in Deutschland. Jedes Jahr nehmen die Behörden knapp 20.000 Proben unter die Lupe, die risikoorientiert auf bis zu 800 Wirkstoffe geprüft werden.

Bei Obst und Gemüse aus Europa haben die Bundesländer in den vergangenen Jahren lediglich bei ein bis zwei Prozent der Proben Überschreitungen der Höchstgehalte festgestellt. Bei Nahrungsmitteln aus Nicht-EU-Ländern war die Überschreitungsquote etwas höher. Der Anteil der Proben, die als „möglicherweise gesundheitlich bedenklich“ eingestuft wurden, lag in den vergangenen Jahren bei deutlich unter einem Prozent.

Der gezielte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht die Abwehr von Schädlingen, Pilzen und Unkräutern, um den Ertrag und eine gute Lebensmittelqualität zu sichern.

Selbst bei vorschriftsmäßiger Anwendung können Rückstände in Lebensmitteln auftreten. Ein umfangreiches Regelwerk sorgt dafür, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch beruhigt sein können. So muss jedes Pflanzenschutzmittel vor dem Einsatz ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert als deutsche Zulassungsbehörde dieses Verfahren und arbeitet eng mit anderen Behörden wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius-Kühn-Institut, JKI) zusammen. Das Produkt muss wirksam und gleichzeitig sicher für Mensch, Tier und Umwelt sein. Auf dieser Basis werden gesetzliche Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Sie liegen meist deutlich unter den Werten, bei denen schädliche Auswirkungen für die Gesundheit zu befürchten wären.

Ein Nachweis von Pflanzenschutzmittel-Rückständen ist nicht mit einem gesundheitlichen Risiko gleichzusetzen, betont das BMEL. Erst wenn die Werte über dem zulässigen Höchstgehalt liegen, ist das Lebensmittel nicht mehr verkehrsfähig. Und auch dann muss erst geprüft werden, ob auch eine Überschreitung der Akuten Referenzdosis (ARfD) vorliegt. Das ist die Menge eines Stoffes, die man an einem Tag ohne gesundheitliche Gefährdung aufnehmen kann. Falls das BfR eine Gesundheitsgefahr nicht ausschließen kann, werden über das Schnellwarnsystem europaweit alle Überwachungsbehörden informiert und Maßnahmen zum Verbraucherschutz eingeleitet. Das ist jedoch nur selten der Fall.

Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln bei Einhaltung der zulässigen Höchstwerte unwahrscheinlich. Auf nationaler und europäischer Ebene wird stetig daran gearbeitet, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln so gering wie möglich zu halten, Rückstände zu verringern und die Überwachung weiter zu verbessern.

Autorin: Heike Kreutz

Kontakt: Bundeszentrum für Ernährung, www.bzfe.de