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Kartoffeltransport, © ballensilage.com
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AbL / 04.04.2024
Landwirtschaft von StVO befreien!

AbL zur Entbürokratisierung

Pressemitteilung / (Hamm) Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. fordert die Bundesregierung dazu auf, die Landwirtschaft im Zuge der geplanten Entbürokratisierung auch von Teilen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu befreien. Konkret muss die Begrenzung auf eine Fahrzeugbreite von maximal 3 Metern, als auch das maximale Gesamtgewicht von 40 Tonnen, für Landmaschinen ersatzlos gestrichen werden. Auch das Nutzen von Schnellstraßen muss für Schlepper in der Erntezeit zukünftig möglich sein. Anders sind ausreichend schnelle Transportwege zu den Verarbeitern nicht mehr sicher zu stellen.

Martin Schulz, Vorsitzender der AbL und Landwirt in Niedersachen begründet:

„In anderen Teilen der Welt sind Trecker und Erntemaschinen sehr viel größer als bei uns – und damit auch effizienter. Die StVO führt für die heimische Landwirtschaft im internationalen Vergleich damit zu Wettbewerbsnachteilen, die uns Bäuerinnen und Bauern nicht mehr länger zugemutet werden können. Wer die Agrarwirtschaft in Deutschland konkurrenzfähig halten will, muss die Sonderrolle der Landwirtschaft in der StVO möglichst schnell weiter ausbauen.“

Argumente, die Aufweichung der StVO ginge zu Lasten des Umwelt- und Klimaschutzes und schade dem Steuerzahler, lässt die AbL nicht gelten.

„Das Gegenteil ist der Fall. Große Maschinen leisten durch ihre Effizienz einen konkreten Beitrag zur Ernährungssicherheit und zum Umwelt- und Klimaschutz. Hiervon profitieren letztlich auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Dass die politisch Verantwortlichen bei ausreichend großem Willen in der Lage sind gesetzgeberisch schnell Fakten zu schaffen, und dabei auch auf gesellschaftliche Debatten verzichten können, zeigt u.a. das aktuelle Zurückdrehen von ökologischen Mindeststandards in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Den gleichen Handlungswillen und ein ebenso zügiges Vorgehen erwartet die AbL von der Bundesregierung nun auch bei der notwendigen Anpassung der StVO.“

weitere Informationen: AbL / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., www.abl-ev.de