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Phacelia, © ballensilage.com
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AbL / 22.03.2024
Offener Brief an Kanzler Scholz: Bundesregierung muss die massive Aufweichung der GAP verhindern!

AbL zur Sitzung des Europäischen Rates

Pressemitteilung / (Hamm) In einem offenen Brief zur heutigen Sitzung des Europäischen Rates fordern Verbände aus Landwirtschaft, Umwelt-, Klima-, und Tierschutz Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf, den Vorschlag der Europäischen Kommission zur weiteren Aufweichung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abzulehnen. Die Verbände verweisen auf die eklatanten Folgen für den Arten-, Boden-, Klima- und Tierschutz und eine massive Benachteiligung für bäuerliche Betriebe hin, die bereits heute überdurchschnittliche Umweltleistungen erbringen. Der Abbau von Bürokratie und die wirtschaftliche Stärkung von Bäuerinnen und Bauern sind dringend notwendig, keinesfalls aber das einseitige und kurzfristige Schleifen von dringend benötigten ökologischen Grundanforderungen, so die Verbände.

Ottmar Ilchmann, AbL-Sprecher für Agrarpolitik und Landwirt in Niedersachen führt aus:

„Alleine die Tatsache, dass die Aufweichung der GAP kurzfristig und ohne gesellschaftliche Debatte und Folgenabschätzung durchgezogen werden soll, ist der Tragweite der Entscheidung unwürdig. Sollte die Bundesregierung diesen Weg der Europäischen Kommission mitgehen, führt sie nicht nur den jahrelangen Prozess um die Reform der GAP im Jahr 2023 ad absurdum, sondern auch die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft zur GAP. Für uns Bäuerinnen und Bauern bedeuten die drohenden Aufweichungen nicht nur einen weiteren potenziellen Rückschritt im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes, der uns über kurz oder lang auch wirtschaftlich wieder auf die Füße fallen wird, sondern auch einen weiteren politischen Prozess mit Änderungen, Anpassungen und Unklarheiten. Planungssicherheit und Verlässlichkeit geht anders!“

Hintergrundinfos:

Am vergangenen Freitag wurde offiziell bekannt das die Europäische Kommission die bislang geltenden Mindeststandards zum Erhalt von Dauergrünland (GLÖZ 1), zum Erosionsschutz (GLÖZ 5), zur Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten (GLÖZ 6) sowie zur Fruchtfolge (GLÖZ 7) sehr viel flexibler auslegenden möchte als bisher. Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Brachen für Betriebe die nicht über eine ausreichende Menge an Hecken und Bäumen verfügen (GLÖZ 8) soll komplett gestrichen werden. Betriebe unter 10 ha sollen von allen Kontrollen und Sanktionen der Grundanforderungen – und damit auch von den Kontrollen des geltenden EU-Ordnungsrechtes – ausgenommen werden. Da der Vorschlag im „Eilverfahren“ (Fast track) durchgezogen werden sollen sind keine Anpassungen, Folgeabschätzungen oder nennenswerte gesellschaftliche Debatten zum Vorschlag vorgesehen.

weitere Informationen: AbL / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., www.abl-ev.de