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Gülle ausbringen mit Schleppschlauch, © ballensilage.com
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AbL / 04.07.2024
Bundesrat muss der Düngegesetznovellierung zustimmen

Aus AbL-Sicht braucht es ein Raus aus der Düngegesetz-Endlosschleife!

Pressemitteilung / (Hamm) Morgen wird im Bundesrat über die Düngegesetznovellierung abgestimmt. Eine Ablehnung oder Verzögerung des Gesetzes würde zur weiteren Zementierung des pauschalen Systems der Roten Gebiete führen. Um den Zielen einer verursachergerechten, bürokratieärmeren und umwelt- und gewässerschonenderen Düngepolitik näher zu kommen, braucht es aus bäuerlicher Sicht dringend die Zustimmung des Bundesrats zur Düngegesetzesnovellierung.

Elf Bundesländer stemmen sich gegen die Düngegesetznovellierung und der Agrarausschuss des Bundesrats fordert den Bundesrat in einer Beschlussempfehlung zu einer Ablehnung der am 6. Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetzesnovellierung auf. Als zentralen Ablehnungsgrund werden die Bilanzierungsmethode und damit einhergehende Bürokratie genannt.

Warum es der Novellierung aus bäuerlicher Sicht bedarf, kommentiert der niedersächsische Landwirt und AbL Bundesvorsitzende Martin Schulz:

„Aus bäuerlicher Sicht braucht es die Zustimmung der Düngegesetznovellierung, um endlich von dem pauschalen System der Roten Gebiete wegzukommen. Das System geht für Bäuerinnen und Bauern mit ungerechten, ziellosen und belastenden Maßnahmen einher. Dieser Status Quo darf nicht zementiert werden. Auch die Wiederaufnahme eines Vertragsverletzungsverfahrens darf aus bäuerlicher Sicht nicht riskiert werden. Die damit einhergehenden düngerechtlichen Änderungen haben nicht nur das System der Roten Gebiete mit sich gebracht, sondern auch Dokumentationspflichten, die von den Betrieben nicht mehr bewältigt werden können. Doppelte und zum Teil dreifache Aufzeichnungspflichten sorgen für erheblichen Frust. Hier muss es Vereinfachungen geben, die gleichzeitig die Umsetzung des Verursacherprinzips ermöglichen und den Zielen einer bedarfsgerechten Düngung gerecht werden.“

Hintergrund:

Zwischen 2013 und 2023 gab es ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegenüber Deutschland wegen Nichteinhaltung der Nitrat-Richtlinie. In Zuge dessen wurden umfassende düngerechtliche Änderungen in Deutschland vorgenommen, um Stickstoffüberschüsse zu reduzieren. Nach dem das Kabinett 2023 die Einführung des Wirkungsmonitorings beschloss, wurde das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt und hohe Strafzahlungen konnten abgewendet werden.

weitere Informationen: AbL / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., www.abl-ev.de