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AbL / 21.06.2024
Wer gegen die Düngegesetznovellierung stimmt, stimmt gegen eine gerechte Düngepolitik!
Die Novellierung des Düngegesetzes ist notwendig, um von dem pauschalen System der Roten Gebiete wegzukommen
Pressemitteilung / (Hamm) Nach dem Bundestagsbeschluss zur Novellierung des Düngegesetzes, stellte sich in der am Montag stattfindenden Agrarausschusssitzung ein Großteil der Landwirtschaftsministerien gegen eine Novellierung. Aus bäuerlicher Sicht ist die Novellierung dringend erforderlich, um das pauschale System der Roten Gebiete zu beenden und eine verursachergerechte Düngepolitik umzusetzen.
Am 6. Juni wurde im Bundestag die Novellierung des Düngegesetzes beschlossen. Jetzt muss das zustimmungspflichtige Gesetz am 5. Juli noch durch den Bundesrat. Nach der Agrarausschusssitzung am Montag kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird. Warum es gerade aus bäuerlicher Sicht diese Zustimmung braucht, kommentiert der niedersächsische Landwirt und AbL Bundesvorsitzende Martin Schulz:
„Die Novellierung des Düngegesetzes ist nicht nur notwendig, um europäisches Recht umzusetzen, sondern auch um endlich von dem pauschalen System der Roten Gebiete wegzukommen. Sie ist Grundlage für den Erlass einer Wirkungs- und einer Nährstoffbilanzverordnung. Die Verordnungen braucht es, um die seit Jahren geforderte Verursachergerechtigkeit umzusetzen. Dabei kann und muss gleichzeitig das Thema Bürokratieabbau angegangen werden. So sind Dokumentationspflichten neben der Nährstoffbilanzierung zu streichen und die Fristen zur Aufzeichnung von Nährstoffflüssen flexibler zu setzen. Betriebe mit besonders niedrigen Nährstoffsalden sind für ihre Gewässer- und Umweltschutzleistungen zu honorieren. Hier fordert die AbL eine zusätzliche Öko-Regelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn die Düngegesetznovellierung verhindert wird, ist es nicht ausgeschlossen, dass das Vertragsverletzungsverfahren wieder aufgenommen wird. Und genau dieses hat zu einer Düngepolitik beigetragen, die für Bäuerinnen und Bauern bis heute Planungsunsicherheit, pauschale Sanktionen und bürokratische Bürden bedeutet“.
Hintergrund:
Zwischen 2013 und 2023 gab es ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegenüber Deutschland wegen Nichteinhaltung der Nitrat-Richtlinie. In Zuge dessen wurden umfassende düngerechtliche Änderungen in Deutschland vorgenommen, um Stickstoffüberschüsse zu reduzieren. Nach dem das Kabinett 2023 die Einführung des Wirkungsmonitorings beschloss, wurde das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt und hohe Strafzahlungen konnten abgewendet werden.
weitere Informationen: AbL / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., www.abl-ev.de