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AbL / 18.06.2024
DMK-Kündigungen und Werksschließungen machen politischen Handlungsdruck deutlich
Ampelregierung muss Vertragspflicht für Milchbäuerinnen und Bauern ermöglichen
Pressemitteilung / (Hamm) Deutschland größte Molkerei Deutsches Milchkontor (DMK) wird im Jahr 2025 ihren Standort in Dargun schließen. Lediglich ein Teil der Käseproduktion wird nach Niedersachsen verlagert und die Molkerei reduziert auch an anderen Standorten ihre Verarbeitung. Es fehlt der Genossenschaftsmolkerei Milchmenge, denn Ende 2023 haben 500 Lieferant:innen ihre Verträge gekündigt, was gut 10 Prozent der zu verarbeitenden Milchmenge der Molkerei entspricht.
Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zeigt sich hier der Unmut der Milchbäuerinnen und Bauern über die fast permanent zu niedrigen Milchpreise. Hierzulande sind die Kosten gestiegen und allen voran auf dem Weltmarkt sind diese Kostensteigerungen nicht zu erwirtschaften. Das DMK ist immer wieder Schlusslicht beim Milchpreis und hat im Herbst letzten Jahres 36 Cent/kg ausgezahlt, während andere Molkereien zum Teil mehr als 50 Cent/kg bezahlt haben.
Die Kündigungen bewertet die AbL als Quittung für die im Bundesvergleich schlechten Milchpreise. Die fehlende Einbindung der Lieferanten durch Management und genossenschaftliches Ehrenamt bei Entscheidungen und Entwicklungen führt ebenfalls zu Frust bei den Milchbäuerinnen und Bauern.
Ottmar Ilchmann, AbL-Milchsprecher, kommentiert:
„Die Milchbäuerinnen und Bauern lassen sich diese schlechten Auszahlungspreise offensichtlich nicht länger bieten und leisten mit den Kündigungen Widerstand. Das ist mehr als nachvollziehbar. Diese Entwicklung zieht schwerwiegende Folgen für ländliche Regionen durch Arbeitsplatzverluste, für Umwelt durch längere Fahrtwege und für landwirtschaftliche Strukturen durch Betriebsaufgaben nach sich. Das ist Folge des politischen Nichthandelns bezüglich marktpolitischer Rahmenbedingungen. Statt dass die Bäuerinnen und Bauern das letzte Mittel der Kündigung wählen, wäre die Umsetzung des Art. 148 der Gemeinsamen Marktorganisation eine wichtige Flankierung für Verhandlungen auf Augenhöhe mit ihren Molkereien. Die Bäuerinnen und Bauern würden in die Lage versetzt, verpflichtend Verträge vor Lieferung mit Preis, Menge und Laufzeiten schließen zu können. Sie müssten dann nicht mehr einfach nur hinnehmen, dass sie mögliches Missmanagement der Molkereiführung mit sehr niedrigen Milchpreisen ausbaden müssen. Auch andere Molkereien sind bereits von Kündigungswellen betroffen. Wenn die Ampelregierung diesem für ländliche Wirtschaftsstrukturen äußerst destruktiven Trend etwas entgegensetzen will, muss sie jetzt den Art. 148 GMO wirksam umsetzen.“
weitere Informationen: AbL / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., www.abl-ev.de